Herzlich willkommen bei der

Wohnungsbau GmbH Nidda

Ihr Partner für gutes Wohnen

Ein Zuhause bedeutet mehr als nur vier Wände. Es ist ein Ort der Sicherheit, des Rückzugs und des Wohlfühlens.

Die Wohnungsbau GmbH Nidda engagiert sich seit vielen Jahrzehnten dafür, bezahlbaren und zeitgemäßen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereitzustellen.

Mit aktuell 340 Wohnungen in Nidda leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Stadt und ihre Menschen.

Bild mit fröhlichen Menschen

Einblicke in eine renovierte Wohnung in der Leichthammerstraße in Nidda

Grundsätzlich kann jede Person bei uns einen Antrag auf eine Wohnung stellen. Es bestehen keine allgemeinen Einschränkungen oder Voraussetzungen für die Antragstellung. Alle Anfragen werden individuell geprüft. Unser Ziel ist es, für möglichst viele Interessentinnen und Interessenten passenden Wohnraum bereitzustellen.

Handelt es sich um sozial geförderten Wohnraum, wie zum Beispiel bei unserem geplanten Neubau, ist für einen Einzug ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig. Der Wohnberechtigungsschein dient als Nachweis, dass das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, und berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein kann bei der Stadt Nidda beantragt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt beraten Interessierte auch gerne dazu, ob ein Anspruch auf den WBS besteht und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind.

Für Menschen mit geringem Einkommen bestehen zusätzlich verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zur Miete zu erhalten. Eine davon ist das Wohngeld, das beim zuständigen Wohngeldamt des Wetteraukreises beantragt werden kann. Es richtet sich an Personen mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen vom Jobcenter beziehen. Auch Leistungen wie z.B. die Grundsicherung im Alter, das Bürgergeld oder ein Mietzuschuss können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Zuständig hierfür ist je nach Situation das Sozialamt oder das Jobcenter des Wetteraukreises. Bei Fragen zu den jeweiligen Unterstützungsleistungen beraten die zuständigen Stellen im Wetteraukreis gerne persönlich.

Hohensteiner-Str.-9-17