Gebührenordnung
- 1
Mietvertrag: Mit Mietbeginn Aushändigung einer Ausfertigung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 10,-
- 2Betriebskostenabrechnung: Jährliche Betriebskostenabrechnung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 10,-
- 3Wohnungsgeberbestätigung: Mit Mietbeginn Aushändigung einer Ausfertigung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 10,-
- 4
Mietbescheinigung: Mit Mietbeginn Aushändigung einer Ausfertigung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 5,00
- 5Zusätzliche Kopien jeglicher Art: EUR -,25
- 6Mahngebühren: 1. Stufe (Zahlungserinnerung): EUR 0,00. 2. Stufe (Mahnung): EUR 5,00. 3. Stufe (letzte Mahnung): EUR 10,00.
- 7Porto: Gemäß Aufwand
- 8Änderung Tausch: Stellplatz/Garagen EUR 20,-
Inkrafttreten und Geltungsdauer: Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 02.01.2024 in Kraft und gilt bis auf unbestimmte Zeit.
Gez. B. Balser
Nidda, 02.01.2024