Gebührenordnung

  • 1

    Mietvertrag: Mit Mietbeginn Aushändigung einer Ausfertigung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 10,-

  • 2
    Betriebskostenabrechnung: Jährliche Betriebskostenabrechnung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 10,-
  • 3
    Wohnungsgeberbestätigung: Mit Mietbeginn Aushändigung einer Ausfertigung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 10,-
  • 4

    Mietbescheinigung: Mit Mietbeginn Aushändigung einer Ausfertigung kostenfrei. Jede weitere Ausfertigung EUR 5,00

  • 5
    Zusätzliche Kopien jeglicher Art: EUR -,25
  • 6
    Mahngebühren: 1. Stufe (Zahlungserinnerung): EUR 0,00. 2. Stufe (Mahnung): EUR 5,00. 3. Stufe (letzte Mahnung): EUR 10,00.
  • 7
    Porto: Gemäß Aufwand
  • 8
    Änderung Tausch: Stellplatz/Garagen EUR 20,-

Inkrafttreten und Geltungsdauer: Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 02.01.2024 in Kraft und gilt bis auf unbestimmte Zeit.

Gez. B. Balser
Nidda, 02.01.2024